Anforderungen für den Energieausweis

Für Oldies unter den Wohngebäuden naht die Pflicht: Werden bis 1965 fertig gestellte Häuser oder Wohnungen ab 1. Juli 2008 verkauft oder neu vermietet, muss der Energieausweis vorgelegt werden.

Steckbrief­artig informiert der Ausweis über den Energiestandard eines Gebäu­des.

 Somit können sich die neuen Miet- und Kaufinteressenten leichter ein Bild über den Heizenergiebedarf machen.Wir übernehmen die Kosten für die Erstellung eines solchen Gutachtens. Weitere Informationen finden sie hier.

 

Anforderungen an Energieausweis

Weil Eigentümer beziehungsweise Vermieter einer Immobilie unter Umständen gegenüber dem Käufer oder Mieter für fal­sche Angaben haften, gibt die Verbraucherzentrale Niedersachsen

kurz und bündig die wichtigsten Anforderungen an einen gültigen Energieausweis an die Hand:

 

Vollständigkeit: Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis - ein  vollständiger  Energieausweis enthält vier Seiten plus einen Empfehlungskatalog. Der Aussteller muss das Dokument mit seinem Namen, Anschrift und Berufsbezeichnung versehen und unterschreiben - wobei eine Nachbildung der Unterschrift zuläs­sig ist.

 

Vorgeschriebene Datenabfrage: Es gibt eine Reihe von Anga­ben, die bei der Ausstellung eines Energieausweises zwingend abgefragt werden müssen. Gebäudetyp und Adresse des Gebäudes, Baujahr von Gebäude und Heizung, die Anzahl der Wohnungen und die Gesamtwohnfläche gehören beispielsweise dazu. Aber auch die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre, die Abrechnungszeiträume sowie längere Leer­stände sind zu erfra­gen. Ob der Keller beheizt, das Gebäude auch gekühlt wird oder der Energieverbrauch für Warmwasser ebenfalls in den Verbrauchsdaten enthalten ist, steht ebenfalls im verpflichtenden Fragenkatalog.

 

Daten-Check: Aussteller sollten um eine Übersicht gebeten wer­den, welche Angaben zum Gebäude bei der Erstellung des Aus­weises berücksichtigt und welche weiteren Daten berechnet beziehungsweise verwendet worden sind. Nach Erhalt sollte zudem überprüft werden, ob die Daten entsprechend den eige­nen Angaben richtig eingetragen wurden. Seriöse Aussteller geben auch ihre Berechtigung als Aussteller und die Nummer ihrer Haftpflichtversicherung bekannt.

 

Modernisierungsempfehlungen: Zum Energieausweis gehören auch Modernisierungsempfehlungen. Dafür muss der Aussteller in Erfahrung bringen, ob und wann in der Vergangenheit bereits energiewirksam modernisiert worden ist, zum Beispiel Wärme­dämmung oder der Austausch der Fenster oder der Verglasung. Gedämmte Heizleitungen, der Einbau von Thermostatventilen oder einer Solar- oder Lüftungsanlage zählen ebenfalls zum Sanierungsprogramm.

 

Plausibilitätskontrolle:

Aussteller von Energieausweisen sind gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob die Angaben des Gebäudeeigentümers plausibel sind oder ob sich bei der Daten­übermittlung vielleicht ein Fehler eingeschlichen hat.